Der Aufzug

Systemaufzug

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AUFZÜGE NACH AUFZUGSRICHTLINIE

Die Mehrzahl der Aufzüge unterliegt der Aufzugsrichtlinie:

Die Richtlinie regelt den Umgang mit der technischen Anlage Aufzug, welche als überwachungsbedürftige Anlage eingestuft ist. Das bedeutet, dass mit dem Betrieb von Aufzügen bestimmte Anforderungen verbunden sind, wie die Durchführung wiederkehrender Prüfungen.

Hinsichtlich der technischen Ausführung der Aufzugsanlagen orientieren sich die Hersteller an harmonisierten Normen. Für den Neubau von Aufzügen ist hier die EN81-20/50 zu nennen. Weitere Normen aus der EN81-Reihe sind zum Beispiel die EN81-70, die für die behindertengerechte Ausführung von Aufzügen herangezogen wird, oder die EN81-72, die für die Ausführung von Feuerwehraufzügen angewendet wird.
Grundsätzlich sind Hersteller nicht fest an die Normen gebunden. Die Aufzugshersteller können von diesen abweichen, wenn die von der Norm abweichende technische Lösung ein äquivalentes, oder besseres, Sicherheitsniveau erreicht und dieses nachgewiesen wird. Abweichungen von den Normen können mit einer Risikoanalyse im Einzelfall betrachtet werden, oder in eine Baumusterprüfung einfließen, und mit den entsprechenden Ersatzmaßnahmen dokumentiert werden. Ein Aufzug nach Aufzugsrichtlinie, dessen technische Umsetzung der harmonisierten Norm entspricht, muss keine Baumusterprüfung aufweisen, um in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Durch die Bauweise nach Norm wird die Konformität mit der Richtlinie als gegeben betrachtet.
Für die in einer Anlage verwendeten Sicherheitsbauteile, wie Geschwindigkeitsbegrenzer, Fangvorrichtungen oder Aufsetzpuffer, ist immer eine eigene Baumusterprüfbescheinigung erforderlich, welche genaue Festlegungen hinsichtlich der Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen beinhaltet.

Kabine

AUFZÜGE ODER ALTERNATIVE HEBEZEUGE NACH MASCHINENRICHTLINIE

Es gibt weitere Aufzugsformen, welche Personen und/oder Lasten heben, jedoch nicht unter die Aufzugsrichtlinie fallen:

Dazu zählen zum Beispiel Plattformlifte, Treppenlifte oder Kleinstlifte, Aufstiegshilfen, Kleingüteraufzüge, Baldachinaufzüge, Labor-/Speiseaufzüge oder Spezial Hubbühnen. In der Regel fahren diese mit geringer Geschwindigkeit, oder werden als Lastenaufzug betrieben, ggf. ohne eine Personenbeförderung zu erlauben. Die Nutzung dieser Aufzugstypen erfolgt mitunter nur durch einen eingeschränkten Personenkreis.
Die Aufzüge nach Maschinenrichtlinie unterscheiden sich von Aufzügen nach Aufzugsrichtlinie, daraus ergibt sich u.U. eine vereinfachte Inbetriebnahme, sowie längere Zeiträume zwischen den Prüfungen.
Die Maschinenrichtlinie ist nicht konkret auf die Vermeidung von Risiken abgestimmt, welche im Aufzugbau auftreten können. Dennoch wird auch bei Aufzügen, die nach Maschinenrichtlinie gebaut werden, ein hohes Sicherheitsniveau erreicht: Wird ein solcher Aufzug zur Personenbeförderung eingesetzt, und die mögliche Absturzhöhe übersteigt 3m, ist eine Baumusterprüfung erforderlich.

Grundlegende Ausführungsarten von Aufzügen

Maschinenraumlose Aufzüge

Die maschinenraumlosen Seilaufzüge waren bis zur Einführung der EN81-1:1998 in den Normen nicht vorgesehen. Die Richtlinie RL 95/16/EG ging der Normung voraus und ermöglichte den Bau maschinenraumloser Aufzugsanlagen. Heute stellen die triebwerksraumlosen Aufzugsanlagen die Mehrzahl der Neuinstallationen. Sie werden auf Grund ihrer platzsparenden Bauweise gern eingesetzt, sofern keine hohen Fördergeschwindigkeiten gefordert sind, also bei niedrigen und mittleren Förderhöhen.

Die maschinenraumlose Bauweise der Seilaufzüge hat sich als Innovationstreiber erwiesen:

Dies wird auch dadurch dokumentiert, dass viele Systeme durch Patente geschützt wurden. Viele dieser Patente sind inzwischen abgelaufen oder werden absehbar ablaufen, sodass auch kleine und mittelständige Aufzugsfirmen künftig mehr Gestaltungsspielraum im Bereich der maschinenraumlosen Seilaufzüge haben werden.
Ein weiterer Grund für Innovationsschübe ist die maschinenraumlose Aufzugtechnik deswegen, weil diese Bauweise kompakte Antriebe erforderlich macht, welche durch kleine Treibscheibendurchmesser erreicht werden: Dies hat zu neuen Tragmitteln geführt. Weiterhin haben sich die getriebelosen Antriebe etabliert, diese werden dadurch heute in großen Stückzahlen, mit einem guten Preis- Leistungsverhältnis, hergestellt. Mit dem Entfallen des Getriebes verbessert sich der Wirkungsgrad des Antriebes, was sich bei stark frequentierten Anlagen positiv auf den ökologischen Fußabdruck des Aufzuges auswirkt.

Doch kein Vorteil ohne Nachteil: So ist die kompakte Bauweise der maschinenraumlosen Aufzüge oft an ein spezielles Systemlayout geknüpft. Somit können Teilmodernisierungen ggf. schwierig ausfallen, auf Grund der Platzverhältnisse kann die Komponentenauswahl stark eingeschränkt sein.

Ein Spezialfall der maschinenraumlosen Aufzüge ist der Aufzug mit Linearantrieb. Dieser ist in der Aufzugspraxis noch nicht angekommen und wäre der erste maschinenraumlose Aufzugstyp, welcher auch explizit für Hochhäuser geeignet sein soll. Der die Förderhöhe begrenzende Faktor der klassischen Aufzugstechnik sind die Tragmittel, beim Linearantrieb entfallen diese. Konzeptbedingt entstehen wieder spezifische Vorzüge und Nachteile. Die Praxis muss letztlich zeigen, in welchen Anwendungsbereichen die Vorzüge überwiegen.

Aufzüge mit Maschinenraum

Aufzüge mit Maschinenraum sind flexibel:

Bei diesen Anlagen kann z.B. die Position des Maschinenraums relativ leicht variiert werden. Dieser kann sich neben dem Schacht auf einer beliebigen Höhe im Gebäude befinden, wie auch oberhalb oder unterhalb des Schachtes sein. Damit kann der Antrieb relativ leicht an einer Stelle im Gebäude platziert werden, an der die Geräuschentwicklung von Antrieb und Frequenzumrichter(n) am wenigsten störend ist. Auch kann der Antrieb besser vom Gebäude entkoppelt werden, da relativ viel Platz zur Verfügung steht, um Isolationselemente zu verbauen.

Weiterhin können bei Maschinenraumanlagen auch doppelte Umschlingungen der Treibscheibe realisiert werden, womit sich hohe Treibfähigkeiten erzielen lassen.
Bei hohen erforderlichen Leistungen ergibt sich auch ein gesteigerter Bauraumbedarf für die Leistungselektronik, diese kann in einem Maschinenraum leicht untergebracht werden.

Trotz prinzipiell guten Wirkungsgraden von elektrischen Antrieben, entsteht beim Betrieb von Aufzugsanlagen immer Abwärme. Die Verlustleistungen von Antrieb, Leistungselektronik und Abtakt- bzw. Bremswiderstand (wenn vorhanden) können, je nach Ausführung der Anlage, zu einer beträchtlichen Heizleistung führen, welche je nach Jahreszeit genutzt werden kann oder abgeführt werden muss. Ein Maschinenraum vereinfacht diese Aufgabe.